Wettbewerbs Recht

Unsere Kanzlei berät Sie in allen Ihren rechtlichen Fragen sorgsam und umfassend.
Besonderes Augenmerk legen wir im Bereich des Wettbewerbsrechts auf folgende Themen:

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst im deutschen Recht die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke.

Das Lauterkeitsrecht ist im deutschen Recht ein Teil des Wettbewerbsrechts. Der Begriff ist eine zusammenfassende Bezeichnung für die gesetzlichen Regelungen gegen verschiedene Arten unlauteren Verhaltens im wirtschaftlichen Wettbewerb und setzt sich erst in neuerer Zeit durch.

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützen soll. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

Unter Wettbewerbsrecht wird die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmern regeln, verstanden.

Das Marktverhalten von Unternehmern unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regelungen, welche in den Gesetzen gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in den europarechtlichen Rechtsnormen zu finden sind. Durch das UWG soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb in ordnungsgemäßen Bahnen verläuft. Das GWB soll gewährleisten, dass der Wettbewerb überhaupt stattfindet.

Das Wettbewerbsrecht wird ebenso durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprägt.

Das Wettbewerbsrecht ist sehr komplex, denn es vermengt das nationale und das europäische REcht. Wegen der hohen Streitwerte birgt das Wettbewerbsrecht erhebliche Risiken. ein schnelles Handeln ist an dieser Stelle eindeutig geboten!

 

Quellen:

Dreher/Kulka, Wettbewerbs-und Kartellrecht, 11., neu bearbeitete  2021 Auflage

Heße, Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2011