Beamten recht

Folgende Materien und Gebiete des Beamtenrechts zählen zu unseren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten:

umfasst insbesondere das bundesdeutsche Beamtenrecht (BBG) sowie das Arbeits- bzw. Tarifrecht (im öffentlichen Dienst des Bundes)

Das Beamtenrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf Beamtenverhältnisse beziehen.

Das Disziplinarrecht befasst sich mit den Folgen der Verletzung dienstlicher Pflichten von Beamtinnen und Beamten

Hinsichtlich der Fülle von Mandaten, die wir insbesondere auf dem Gebiet des Beamten- und Disziplinarrechts schon betreut haben und derzeit betreuen, haben wir eigens für dieses rechtlich komplizierte Fachgebiet eine eigene Homepage kreiert. Sie soll Informationspool für unsere Mandanten sein und gleichzeitig jedem interessierten Besucher einen Überblick über die Vielfältigkeit dieses Rechtsgebiets bieten.
Besuchen Sie uns auch unter www.beamtenrecht24.com – Die Infoseite über Rechte und Pflichten von Beamten.

  1.  Das Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland besteht aus bundesrechtlichen Vorschriften (Beamtenrechtsrahmengesetz- BRRG- ,Bundesbeamtengesetz- BBG-,Bundesbesoldungsgesetz- BBesG-, Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVersG-) sowie aus den entsprechenden Gesetzen der einzelnen Bundesländer.
  2. Der Beamte wird definiert als ein auf Dauer mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und in einem öffentlichen Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn stehender Beschäftigter einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
  3. Zum öffentlichen Dienst zählen neben den Beamten die Soldaten und Richter.
  4. Die Beamten, Richter und Soldaten sind allerdings nicht die einzigen Staatsdiener. Der Begriff des öffentlichen Dienstes umfasst auch Angestellte und Arbeiter von Bund, Land, Gemeinden und sonstigen öffentlich- rechtlichen Körperschaften(z.B. Sozialversicherungsanstalten, Universitäten).
    Die verschiedenen Arten von Beamten:
    – Beamte auf Lebenszeit
    – Beamte auf Probe
    – Beamte auf Widerruf
    – Beamte auf Zeit
    – Ehrenbeamte
    – politische Beamte
  5. Zu den bedeutsamen Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählen insbesondere:
    das Alimentationsprinzip, also der Grundsatz der
    amtsangemessenen Besoldung
    – die Treuepflicht des Beamten, insbesondere die Treue zur Verfassung
    – die Fürsorgepflicht des Dienstherrn
    – die amtsangemessene Beschäftigung
    – das Streikverbot
    – die Vollbeschäftigung