Familien Recht
Unsere Kanzlei berät Sie in allen Ihren rechtlichen Fragen sorgsam und umfassend.
Besonderes Augenmerk legen wir im Bereich des Familienrechts auf folgende Themen:
Eine Ehescheidung ist die Beendigung einer ehelichen Beziehung zwischen zwei Ehepartnern und bedarf der juristischen Beratung.
Bei aus der Ehe hervorgegangenen Kindern ist die Frage des Kindesunterhalts zu klären.
Auch ist zu klären ob die geschiedenen Ehepartner gemeinsam das Sorgerecht der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder behalten oder das Sorgerecht aus wichtigen Gründen auf nur einen der geschiedenen Eheleute übertragen wird.
Im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund 149 000 Ehen geschieden. Ausgehend von den derzeitigen Scheidungsverhältnissen werden etwa 30 % aller geschlossenen Ehen im Laufe von 25 Jahren geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer der im Jahr 2020 geschiedenen Ehen betrug 14 Jahre und 8 Monate. Vor gut 30 Jahren – also im Jahr 1992 – hatte die durchschnittliche Dauer der geschiedenen Ehen noch bei 11 Jahren und 6 Monaten gelegen.
Das Scheitern einer Ehe bringt regelmäßig Probleme mit sich. Eine anwaltliche Beratung sollte für Sie bereits im Vorfeld der Scheidung oberste Priorität besitzen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite in allen Fragen des Unterhalts, des Umgangsrechts mit den Kindern und zu Fragen der elterlichen Sorge.
Insbesondere stehen wir aufgrund unserer steuerlichen Kompetenzen gerne auch Selbständigen und Unternehmern/Unternehmerinnen im Scheidungsverfahren zur Verfügung, da das Familienrecht nicht isoliert vom Steuerrecht betrachtet werden sollte.
Ehen, in denen die Partner einen Ehevertrag abschließen, werden ca. siebenmal weniger geschieden als Ehepartner ohne Ehevertrag. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch beratend für die Ausgestaltung Ihres Ehevertrages zur Verfügung, da sich die Ehepartner in Friedenszeiten einigungsbereiter darstellen als in Krisenzeiten. Darüber hinaus berücksichtigen wir auch die Besonderheiten, die sich aus Ehen und Scheidungen mit Auslandsberührungen ergeben.