Strafrecht Steuerstrafrecht

Das Strafrecht beeinhaltet:

Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafrecht

Vermögensdelikte

Straftaten gegen das Leben

Körperverletzung

Strafvollzug

Haft

Maßregelvollzug

Der Vorwurf einer Straftat ist für den Großteil der Menschenzunächst oft schockierend. Schnell sehen Mandanten ihre soziale Stellung, ihr Eigentum, ihren Beruf oder insbesondere ihre Freiheit bedroht.
Seit dem Jahr 2007 ist Rechtsanwalt Kay Hofheinz berechtigt, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Durch seine langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet weiß Rechtsanwalt Hofheinz, welche Maßnahmen bei dem Vorwurf einer Straftat einzuleiten sind.
Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet nicht, dass es gleich um Diebstahl, Mord oder Totschlag gehen muss. Selbst bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es dazu kommen, dass Post von der Staatsanwaltschaft ins Haus flattert, ggf. auch mit der Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Wurde man bereits verurteilt und in Haft genommen, setzt sich Rechtsanwalt Hofheinz z. B. für die Straflockerung seines Mandanten ein und unternimmt alles, um eine mögliche vorzeitige Haftentlassung seines Mandanten zu erwirken.

Nachstehend finden Sie einige Beispiele von Themen aus dem Bereich des Strafrechts wir uns oft befassen:

  • Steuerstrafrecht
  • Körperverletzung
  • Drogendelikte (Verstoß gegen das BtMG, unerlaubter Besitz, Anbau und Handel, etc.)
  • Wirtschaftsstrafrecht (Korruption, Insolvenzdelikte, etc.)
  • Vermögensdelikte (Diebstahl, Raub, Betrug, Erpressung, Untreue, etc.)
  • Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, etc.)

Die Rechtsanwälte Hofheinz und Partner sind seit Jahren auch auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig und beraten und verteidigen sowohl Privatpersonen, die z. B. aufgrund nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen ins Visier der Steuerfahndung geraten sind, ebenso wie Unternehmer, deren Buchhaltung und Steuererklärungen zu phantasievoll gestaltet wurden. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch die Möglichkeiten, die sich aus einer Selbstanzeige ergeben. Wir leisten Beistand bei Durchsuchungen und Beschlagnahme und verhandeln mit den Finanzbehörden in allen Fällen der Steuerhinterziehung. Die Begleitung des Mandanten zu Vernehmungsterminen bei der Steuerfahndung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.