Erb Recht
Vorausschauende Erbschaftsplanung, die auch die steuerlichen Konsequenzen im Auge behält, sollte rechtzeitig und umsichtig besprochen werden.
Unsere Kanzlei berät Sie in allen Ihren rechtlichen Fragen sorgsam und umfassend.
Beispiele hierfür sind:
Den Nachlass richtig verteilen
Wie kann man in seinem Testament bestimmte Vermögensgegenstände bestimmten Personen zukommen lassen?
Die Unternehmensnachfolge betrifft aktuell eine halbe Million Unternehmen. Worauf Sie als Unternehmensnachfolger und Inhaber achten müssen, können wir für Sie ausarbeiten.
Viele Menschen machen sich Gedanken über das Leben, jedoch nur wenige über den Tod. Während zu Lebzeiten darauf geachtet wird, seine engsten Verwandten gleich zu behandeln, die Steuerlast gegenüber dem Staat auf ein Minimum zu reduzieren, hören diese Gedanken in vielen Fällen auf den Tod bezogen auf. Zurück bleibt eine zerstrittene Erbengemeinschaft und ein frohlockendes Finanzamt.
Wir beraten in allen Fragen des Erbrechts wie zur Testamentsgestaltung, zum Pflichtteilsrecht, zum Recht der Erbengemeinschaft und stehen darüber hinaus auch als geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV) zur Verfügung.
Wir begleiten den Unternehmer, der seine Nachfolge im Sinne einer Unternehmenskontinuität, der Minimierung der Steuerlast und nicht zuletzt der Erhaltung des Familienfriedens zu regeln gedenkt ebenso wie den zukünftigen Stifter, der sein Vermögen dauerhaft bestimmten Zwecken zuordnen will.