Arbeits recht

"sine labore non erit panis in ore"

"ohne Fleiß kein Preis"

Wir wissen, wie wichtig Ihnen die Arbeit ist.

Sie haben zahlreiche Verpflichtungen, Sie wollen sich und/oder Ihre Familie unterhalten und dabei den Lebensstandard zumindest halten können. Sie arbeiten doch so hart und trotzdem fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder sogar ausgenutzt? Sie stellen sich die Frage, welche Rechte Ihnen zustehen?

Sie sind nicht hilflos- die Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz & Partner ist der Partner an Ihrer Seite!

Das Arbeitsrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien, das Recht der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen und das Recht der arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.

Das Arbeitsrecht dient in erster Linie dazu, den abhängig Beschäftigten – den Arbeitnehmer- zu schützen. Aufgrund der existentiellen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer, der Wirtschafterwägungen auf der Arbeitgeberseite und des erheblichen Machtungeleichgewichts zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, bedarf es der Schutzvorkehrungen zu Gunsten des Arbeitnehmers, um der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers entgegen zu wirken.

Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht, welches das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt und dem Kollektivarbeitsrecht unter welchem man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen, wie der Gewerkschaften oder der Arbeitgeberverbände, zusammenfasst.

Quelle:

Kamanabrou, Arbeitsrecht, 1. Auflage 2017